Die Familie von Augustin Schlegel und (Anna) Christiana Schneider

Augustin Schlegel
≈ 19.04.1701 in Johanngeorgenstadt im Kurfürstentum Sachsen
+ 16.07.1765 in Reinerzau im Herzogtum Württemberg
Er war Bergmann und ab etwa 1726 – also fast 40 Jahre – Steiger in den Bergwerken in Reinerzau, bis Mai 1732 im Unverhofften Glück, ab spätestens Juli desselben Jahres im Dreikönigstern.
Riss der Grube Dreikönigstern 1752 Umzeichnung des Risses 1986
Abb. 1: Riss der Grube Dreikönigstern 1752
(Vorlage: Bergarchiv der Landesbergdirektion / Landesamt für Geologie,
Rohstoffe und Bergbau Freiburg, Archivnummer: 237002-004)
Abb. 2: Umzeichnung des Risses 1986
(Vorlage: Bliedtner, Michael; Martin, Manfred: Erz- und Minerallagerstätten
des Mittleren Schwarzwaldes […]. Freiburg 1986, S. 584)

Einblicke in Augustin Schlegels Lebensweg

Augustin Schlegel hielt sich vermutlich 1719/20 in der Herrschaft Schleiz und seit 1724 in Alpirsbach auf (s.u.). Am 3. April 1725 wird er in den örtlichen Quellen erstmals erwähnt. Dem Protokollbuch für Polizei- und Gerichtssachen des Bergamts Alpirsbach ist zu entnehmen, dass er wegen seiner Teilnahme an einem verbotenen Tanz an Ostern 1725 in Alpirsbach einen Gulden Strafe zahlen musste. In einem Taufeintrag vom 31. August 1725 wird er unter den Paten als Bergmann in Alpirsbach aufgeführt.
Etwa ein halbes Jahr später wird er in dem Protokoll vom 16. Februar 1726 als Steiger bezeichnet, weshalb angenommen werden kann, dass er schon mehr als ein Jahr in den Alpirsbacher Bergwerken tätig war. In besagtem Protokoll wird die Befragung des ebenfalls aus Johanngeorgenstadt stammenden Bergmanns Gottfried Kaufmann festgehalten. Dieser hatte sich mit der Alpirsbacher Bürgerstochter Maria Cleophe Schray verlobt und wurde deshalb vom Bergmeister und dem Alpirsbacher Pfarrer zu seiner Herkunft, Lebensweg und Familienstand befragt. Schlegel und der Steiger Valerius Öeßer, die beide Kaufmann von Jugend an kannten, bezeugten, dass dieser noch ledig war. Dem Protokoll ist außerdem zu entnehmen, dass Kaufmann 1719 zusammen mit andern Burschen nahmens Engelhard und Schlegel heraus ins Reißische gezogen war, um dort, in der reußischen Herrschaft Schleiz, zwei Jahre lang zu arbeiten, und sich seit etwa Frühjahr 1724 in Alpirsbach aufhielt. Da Schlegel, Kaufmann und Christoph Heinrich Engelhardt aus Johanngeorgenstadt in den schriftlichen Quellen zu Alpirsbach ungefähr im selben Zeitraum zum ersten Mal auftauchen – Schlegel 1725, Kaufmann ein, Engelhardt zwei Jahre später – kann angenommen werden, dass diese drei gemeinsam zuerst in Reußische und 1724 nach Alpirsbach gezogen sind. Der ebenfalls erwähnte Valerius Öeßer wird in den Alpirsbacher Kirchenbücher bereits 1723, im Eheeintrag einer seiner Töchter, erwähnt. Er war also deutlich älter als die eben genannten drei Bergleute und kam wohl schon früher nach Alpirsbach, wahrscheinlich mit anderen, in den Alpirsbacher und Reinerzauer Kirchenbüchern erwähnten Bergleute aus Johanngeorgenstadt bzw. Sachsen.
In einem Taufeintrag vom 21. März 1728 in Alpirsbach wird Schlegel als Pate zum ersten Mal als Steiger auf dem Unhofften [!] Glück in Reinerzau genannt.
Am 29. September 1728 wurde Schlegel in eine Schlägerei unter Bergleuten in Alpirsbach hineingezogen. Ausgehend davon, dass der Bergmann Christoph Stock den Bergmann David Baumann mit schimpflichen Reden attaquirt hatte, entwickelte sich eine Schlägerei, in deren Verlauf mehrere Bergleute versucht hatten, den Streit zu schlichten, dabei aber ebenfalls in die Schlägerei hineingerieten. So erging es auch Schlegel, der, als er, wohl auch in seiner Funktion als Steiger, die Streithähne hatte auseinanderbringen wollen, selbst eine Ohrfeigen bekommen [hatte], daß ihme der Huth vom Kopf gefahren, worauf er sich auch nimmer enthalten können, [dem] Stocken in die Haar zu fallen. [Er] wolte demnach seine verdiente Straf gerne leiden. Ein anderer Zeuge, der fürstenbergische Bergmann Gottlieb Mäußel, unterstellte Schlegel wie auch seinen Kameraden Christoph Heinrich Engelhardt und Gottfried Kaufmann sogar, dass sie am allerärgsten zugeschlagen hätten. Schlussendlich mussten die Steiger Schlegel und Engelhardt, die denen Händeln hetten abhelffen können, unter dem Vorwand des Abwehrens aber selbsten mit zugeschlagen hatten, jeweils zwei Gulden Strafe bezahlen. Kaufmann, der den Streit zwar nicht angefangen, gleichwolen aber auf den Stocken hefftig zugeschlagen hatte, musste genauso wie David Baumann, der an dem ersten Herumschlagen nicht vergnügt gewesen, sondern [Stock] aufs neu wieder angepackt hatte, vier Gulden und 15 Kreuzer Strafe bezahlen. Stock, der alß Ursacher der Händel die gröste Straf verdienet hette, [musste] in Ansehung seiner empfangenen Schläge und daß ihme die Kleider am Leib zerrissen worden, nur drei Gulden und 15 Kreuzer bezahlen.
Anfang Juli 1730 geriet Schlegel mit dem Bergmann Gottlieb Gräßler, nachdem er mit ihm zuerst ein Glaß Wein getruncken und […] mit ihme in einem Discurs geweßen [sei] vom Bergbau und auch von seinen […] in der Gruben ausgestandenen Unglücksfällen, in Händel – Unglücke waren im Bergbau keine Seltenheit, von Schlegel sind in Bergrechnungen späterer Jahre fünf Arbeitsunfälle bzw. die Übernahme von Behandlungskosten belegt. Auslöser des Streits war, dass Schlegel Gräßler nicht glauben wollte, und wann er auch ein Pfaff wäre, dass dieser, um eine Krankheit auszukurieren, in 7 Stunden vor 5 Gulden Arzney gebraucht hatte, was für die damalige Zeit ein große Summe war. Gräßler warf Schlegel daraufhin vor, er seye nur alß ein Bube in das Land gekommen und sey auch nur aus Gnad und Barmhertzigkeit Steiger worden, so stehe auch sein Zimmerholtz in der Grube alß wann es ein Hund […] dahin geschißen hette und dass Schlegel und Engelhardt aller Arthen den Meister spiehlen wolten. Daraufhin attackierten sich beide mit Stock und Glas, anschließend seyen sie dann vest einander in die Haar gefallen. Beide mussten daraufhin einen Gulden und 30 Kreuzer Strafe zahlen, die Schmähreden aber [sollten] aufgehoben seyn.
Am 8. März 1731 kam es zu einem, vom damaligen Bergmeister Johann Heinrich Moyses von Kyrberg als Aufstand bezeichneten Streik der Reinerzauer Bergleute. Hintergrund war, dass man den abgeschafften Steiger Ößer auf ettliche Wochen, biß derselbe Wetters halber mit seinem Weib und Kindern abziehen könne, bey der Moses Seegen Zeche anfahren laßen. Von den Bergleuten wollte keiner von allen keinen Streich weiter schaffen und nicht eher wieder anfahren […], biß der Valerius Ößer vom Moses Seegen und dem Reinharzauer Thal wieder hinweg gethan sey. Obwohl sowohl der Oberberghauptmann Max Ferdinand von Schütz als auch der Bergmeister an diesem und dem folgenden Tag mit alle[m] güthliche[n] Zuspruch versuchten, die Bergleute zu bewegen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen, blieben sie doch bey ihrer Halßstarrigkeit biß an den Abend, da sie endlich sich beqwemten und wieder in ihre Arbeith giengen. Was genau zwischen Ößer und den Bergleuten stand, erwähnt die Quelle nicht. Am 20. März schließlich wurden 20 Bergleute – zwei Steiger, zehn Hauer, vier Lehrhauer, drei Karrenläufer und ein Junge – für ihre Verhalten mit Geldstrafen belegt. Schlegel und fünf andere Bergleute – auch das ist in der Quelle ausdrücklich erwähnt – beteiligten sich nicht an dem Streik, sondern waren – vielleicht nach erstem Protest und entsprechender Aufforderung – wieder an ihre Arbeit gegangen.
Zwei weitere Taufeinträge in Alpirsbach, in denen Schlegel als Taufpate aufgeführt ist, geben Aufschluss über den Wechsel seines Arbeitsplatzes in Reinerzau. Am 15. Mai 1732 war er noch Steiger auf dem Unverhofften Glück, am 14. Juli desselben Jahres hatte er die gleiche Funktion im Dreikönigstern.
Als Steiger war Schlegel nicht nur mit Streit und Schlägereien, sondern auch mit Unglücksfällen untergebener Bergleute und falschen Beschuldigungen konfrontiert. Am Weihnachtsabend 1736 stürzte der 26-jährige Karrenläufer und Haspelknecht Johannes Stählin beym 3 Königstern in einer nöthigen Arbeith den Pomppen Schacht hinab und brach sich das Genick. Deshalb hatten einige Pursche wieder dem Steiger Schlegel böße und injurieuse Reden sich vernehmen laßen und machten ihn dafür verantwortlich. Eine Untersuchung ergab jedoch, daß die Beschuldigungen fallsch und […] es nur aus einen [!] Haß hergerühret, weilen der Steiger denen Purschen der Arbeith wegen ein wenig zu scharf zu gesprochen hatte. Die beiden Hauer Simon Schrey und Jacob Maser, alß welche das Geschwätz wieder den Steiger ausgebracht, mussten für ihre Äußerungen gegenüber Schlegel zusammen drei Gulden und 15 Kreuzer Strafe bezahlen.
Die nächste Erwähnung Schlegels im Protokollbuch findet man erst 15 Jahre später. Dem Protokoll vom 29. Mai 1751 ist zu entnehmen, dass zwischen ihm, seiner Ehefrau und dem Bergschmid Hieronymus Hackenjoß beim Dreikönigstern kürzlich davor Uneinigkeit entstanden war, wobei seine Ehefrau und der Bergschmid Schänd und Schmähe Reden gegeneinander ausgestoßen hatten. Schlegels Frau musste hierfür einen Gulden, Hackenjoß drei Gulden und 15 Kreuzer Strafe zahlen.
Am Feiertag der Apostel Peter und Paul 1752 geriet Schlegel mit dem ihm untergebenen Bergmann Johann Peter Jorg aus Jöhstadt in Sachsen bei der Farbmühle in Alpirsbach in Streit. Jorg war seinem vorgesezten Steiger mit schimpflichen Reden um geringer Ursach willen begegnet, der Steiger hingegen [hatte] so gleich mit einer Maulschelle sich selbsten Satisfaction genommen. Schlegel musste deshalb zwei Gulden Strafe bezahlen, Jorg aber wurde, alß ein unruhiger Kopff, der von seinem bißherigen Verdienst nichts erubriget, mit einer 12 stündigen Incarceration und dem Abschied sträfflich angesehen.
Obwohl Schlegel als Bergmann der Rechtsprechung des Bergamtes unterstand, findet sich dennoch ein Eintrag in den Kirchenkonventsprotokollen von Reinerzau. Am 12. August 1759 wurde er vor den Kirchenkonvent, dem örtlichen "Sittengericht", zitiert, weil er und ein Joseph Armbruster während demen daß die Sonntags-übung in der Kirche gehalten wurde, haußen vor der Kirch laut geschwäzt und gelacht und dadurch diesem instituto hinderlich gefallen, so wurde ihnen dieser Unfug unter angedroth geschärfter Ahndung in casum relapsus untersagt, dißmal aber, weil es erweißlich noch keine vorsezliche und mutwillige turbatio Sacrorum war, noch mit Strafen inne gehalten.
Auch seinem Todes- und Begräbniseintrag etwa sechs Jahre später sind noch einige weitere, über das Übliche hinausreichende Informationen zu entnehmen. Der besagte Eintrag lautet:
Weyland Herr Augustinus Schlegel aus Johann Georgen Stadt in Sachsen gebürtig, gegen 40 Jahre Staiger auf allhiesigen Berg-Werken, vir optimi ingenii et morum, that noch den 5. Julii als frisch und gesund fon hier aus eine Reiße nach Neuenbürg zu seinem Sohn Gottfried Heinrich [!], Staigern daselbst, kam aber sehr krank zurück den 13. Julii und legte sich gleich nach der Heimkunft an einem sehr heftigem Anfall eines hizigen Fiebers, an welchem er gleich 2 Tage hernach den 16. Julii früh ferstarb, aetatis 64 Jahr 2 Monathe und 26 Tage.
Er wurde schließlich am 18. Juli 1765 in Reinerzau beerdigt.

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Tätigkeitsumfang, Einkommen und finanzielle Situation

Grafik: Lohn und Schichten pro Jahr von Augustin Schlegel 1732-1765
Abb. 3: Lohn und Schichten pro Jahr von Augustin Schlegel 1732-1765

Informationen zu Schlegels Tätigkeit als Bergmann findet man in den quartalsweise erstellten Bergrechnungen der Grube Dreikönigstern in Reinerzau. In Abbildung 3 sind Schlegels Schichten und sein Verdienst pro Jahr in den Jahren 1732 bis 1765 dargestellt. Hierbei muss beachtet werden, dass aus den Jahren 1750, 1755 und 1756 jeweils eine Bergrechnung nicht und die für das erste Quartal 1759 nur unvollständig überliefert ist.
Neben dem Lohn für Schichten und Sonderaufgaben erhielt Schlegel in manchen Jahren außerdem "die in Sachßen gewohnliche Anschnitts Zöhrung" von 20 kr., da er zusammen mit dem Schichtmeister die Bergrechnungen erstellte. Die übliche Anzahl der Arbeitstage und damit der Acht-Stunden-Schichten pro Quartal betrug 78 oder 79, pro Jahr 313. Schlegel arbeitete in den meisten Jahren so gut wie an jedem Werktag. Da er die Arbeit im Dreikönigstern erst im Laufe des Jahres 1732 aufgenommen hatte und im Laufe des Jahres 1765 gestorben war, sind die Zahlen in diesen Jahren entsprechend niedriger. Im dritten Quartal 1760 arbeitete Schlegel nur sechs Schichten und zwar in den ersten vier Wochen des Quartals, im vierten Quartal 1760 und in den ersten beiden Quartalen 1761 überhaupt nicht, im dritten Quartal nur 75 Schichten. Wo er stattdessen oder ob er in diesem Zeitraum gar nicht arbeitete, konnte nicht geklärt werden.
Schlegel übernahm zeitweise auch Zusatzschichten, so genannte ledige Schichten, und spezielle Aufgaben. Zu diesen gehörte u.a. die Aufsicht und Nachtschichten im Poch- und Waschwerk (1735-1737, 1742), die Reparatur eines alten Schachtes, mehrfach die Anfertigung und Reparatur der Wasserkunst und die Beaufsichtigung derselben an Sonn- und Feiertagen.
Die spezielle Aufgabe, die Schlegel im dritten Quartal 1739 übernahm, verdient eine besondere Erwähnung. Er arbeitete in diesem Quartal nur 33 Schichten im Dreikönigstern, an den restlichen 45 Tagen konnte er die dortige Arbeit nur morgens und abends beaufsichtigen, weil seine Fachkenntnisse in der Grube St. Wolfgang und Eberhard in Alpirsbach benötigt wurden. Der Bergrechnung dieser Grube aus dem entsprechenden Quartal ist dazu zu entnehmen:
Augustin Schlegel, Steiger der 3 König Stern Zeche, muste in Ermangelung mehrerer Zimmerleute und damit der Kunstbau desto ehender in Stand kommen möchte, alß ein Kunst erfahrener Mann die Rad Stube, welche 16 Schuh hoch aus dem Boden und 35 Schuh in die Länge mit lauter starckem Holz aufgeschroten worden, nicht nur helfen verförttigen, sondern auch die völlige Einrichtung des Kunstbaus inn und außer der Grube besorgen.
Da Schlegel mindestens von 1734 bis 1746 im Zechenhaus in Reinerzau wohnte, musste er täglich nach Alpirsbach und zurück laufen, wofür er pro Strecke etwa eine Stunde unterwegs gewesen sein dürfte. Für diese Arbeit und dafür, dass er zwei Mal wegen Bauteilen nach Freudenstadt gehen musste, erhielt er 28 Gulden und 20 Kreuzer – mit normaler Schichtarbeit hätte er in diesen Tagen nur 22 Gulden und 30 Kreuzer verdient.
Ende 1739 waren seine Fachkenntnisse noch einmal besonders gefragt, da er bey Verfertigung des Krummen Zapfen in der Hammerschmide in St. Christophsthaal [bei Freudenstadt] zugegen seyn musste.
Den Bergrechnungen ist weiter zu entnehmen, dass Schlegel auch für Schichten bei der Herstellung von Holzkohle bezahlt wurde. Wer für die Herstellung verantwortlich war, ein Köhler, Schlegel oder ein anderer Bergmann, ist nicht bekannt. Den Bergrechnungen ist außerdem zu entnehmen, dass beim Kohlebrennen auch Schlegels Kinder bereits in jungen Jahren mitarbeiteten. Z.B. hatten im zweiten Quartal 1744 zu Bedeckung des Kohlhaufens […] des Steiger Schlegels 3 Kinder Moß aus dem Wald herbey tragen müßen und davon zu Lohn empfangen 54 Kreuzer. Deßgleichen den erhaltenen Kohl in die Hütte tragen 36 Kreuzer. Im dritten Quartal 1750 waren jung Joh. Augustin Schlegel und Eva Justina Schlegelin […] von Ableß und Tragung des Kohls bezahlt worden 40 Kreuzer. Wie viele Stunden die Kinder arbeiten mussten, ist nicht angegeben. Laut einer Notiz für die Visitation der Pfarrei Reinerzau 1741 versäumten im jüngst verwichenen Winter Schlegels drei älteste Kinder Margaretha Christiana, Johann Gottfried Heinrich und Johann Christian Salomon an 39, 38 bzw. 31 Tagen die Schule – dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass Schlegels Kinder, hier im Alter von dreizehn, zwölf und neun Jahren, öfters als Hilfskräfte eingespannt wurden.
Zu erwähnen ist noch, dass Abbildung 3 teilweise nur den zustehenden, nicht immer den ausbezahlten Lohn zeigt. Wegen ausstehender Zubußen konnte die Dreikönigstern-Gewerkschaft in den 1740er Jahren teilweise ihre Bergleute nicht bezahlen, wovon auch Schlegel betroffen war. Der Höhepunkt des Ausstands war Ende 1745 erreicht, die ausstehenden Zahlungen an Schlegel beliefen sich auf 55 Gulden und 44,5 Kreuzer. Schlegel besaß ab dem dritten Quartal 1738 selbst einen halben Kux am Dreikönigstern, wofür bis Ende 1759 pro Quartal zwischen einem Gulden und siebeneinhalb Kreuzern und einem Gulden und 30 Kreuzern, danach nur noch zwischen 37,5 und 45 Kreuzern Zubuße beizusteuern waren. Seine Witwe Christiana Schneider erbte den halben Kux, konnte jedoch schon bald die Zubußen nicht mehr bezahlen. Ein Grund hierfür war sicherlich auch die Tatsache, dass die Dreikönigstern-Gewerkschaft Mitte der 1760er Jahre wiederum in Zahlungsschwierigkeiten geriet, wodurch sie Schlegel bzw. seiner Witwe zeitweise 20 Gulden schuldete. Der halbe Kux viel schließlich im dritten Quartal 1766 ins Retardat und wurde von Schlegels Witwe auch nicht mehr ausgelöst. Sie erhielt bereits ab dem letzten Quartal 1765 bis mindestens Ende März 1774 wöchentlich 15 Kreuzer Almosen aus der Knappschaftsbüchse, danach bricht die Überlieferung der Rechnungen ab.

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Bergrechnung des Dreikönigsterns, Quartal Crucis 1754, Seite mit Augustin Schlegels Unterschrift
Abb. 4: Bergrechnung des Dreikönigsterns, Quartal Crucis 1754, Seite mit Augustin Schlegels Unterschrift
(Vorlage: HStAS, A 58 a, Bü. 34a, Act. 21.10.1754, Beil. Nr. 10, S. 22)

Gesellschaftlicher Stand der Familie Schlegel

Anhand der Taufpaten in den Taufregistern von Alpirsbach und Reinerzau kann auf die Beziehungen zwischen Augustin Schlegels Familie und anderen Familien im Alpirsbacher Kirchspiel geschlossen werden.
Zwischen 1725 und 1736 war Schlegel Taufpate von 13 Kindern aus vier Familien und zwar von den Kindern von Johannes Sigmund Martin, Bergmann in Wittichen, später in Alpirsbach, gebürtig aus Johanngeorgenstadt, und seiner Ehefrau Agnes Heintzler, von Johannes Ecker, Bäcker und Bergmann in Alpirsbach, und seiner Ehefrau Anna Maria Röck, von Christoph Reißig (Reißich), Bergmann in Alpirsbach, gebürtig aus Johanngeorgenstadt, und seiner Ehefrau Anna Elisabeth Töpper sowie von Hanß Jerg Viehweg, Bergmann in Wittichen, gebürtig aus Sachsen, und Maria Catharina N.N., seiner Ehefrau.
Schlegels Ehefrau Christiana war 1728, 1730 und 1732 Taufpatin der Kinder des bereits erwähnten, ebenfalls aus Johanngeorgenstadt stammenden Bergmanns Gottfried Kaufmann, der zuerst in Alpirsbach, später in Wittichen tätig war, und Maria Cleophe Schray, dessen Ehefrau.
Kaufmann und Schlegel kannten sich, wie bereits erwähnt, aus Johanngeorgenstadt. Selbiges dürfte auch hinsichtlich der Beziehung zu Martin bzw. Reißig wahrscheinlich sein. Bezüglich Viehwegs kann zumindest von einer engeren Verbindung aufgrund der sächsischen Landsmannschaft ausgegangen werden, evtl. war auch er aus Johanngeorgenstadt. Alle Familien einte, dass sie Bergmannsfamilien waren.
Von den Taufpaten von Schlegels eigenen Kindern war nur ein Teil im Bergbau beschäftigt. 1728 bis 1734 tritt ein (Johann) Gottfried Leistner, Bergmann, später Pochsteiger in Freudenstadt viermal als Pate auf. Beim ersten und dritten Kind 1728 bzw. 1732 ist der andere Taufpate ein Matthäus Schneider, Schichtmeister in Alpirsbach, der später Bäcker in Ludwigsburg wurde. Dessen Sohn Johann Jakob Schneider, Bäcker und Biersieder in Alpirsbach war wahrscheinlich deshalb Taufpate bei Schlegels Kindern 1729, 1734 und 1735. Nach dessen Tod übernahm zwischen 1737 und 1748 der zweite Ehemann seiner Witwe, Stephan Schlaich, Biersieder in Alpirsbach, die Patenschaft für sechs weitere Kinder Schlegels. Die letzten beiden Paten "erbten" wahrscheinlich das Amt des Taufpaten, was aber auch die Kontinuität der Beziehungen zwischen den Familien Schlegel und Schneider/Schlaich widerspiegelt.
Die Taufpatinen von Schlegels Kindern lassen auf ein gutes Verhältnis zwischen seiner Familie und der von Christoph Albrecht Krämer, der von 1700 bis 1737 Pfarrer in Alpirsbach war und bis zu seinem Tod 1741 dort lebte, schließen. Gleich zwei Pfarrerstöchter, Maria Margaretha und Eva Justina waren ab 1728 bzw. 1732 bis 1748 die Taufpatinen. Die erste wurde 1728 die Ehefrau von Georg David Anton Ruff (Rueff), Bergamts- und Hüttenwerksgegenschreiber in Alpirsbach, die zweite heiratete 1737 Augustin Hafenreffer, Pfarrer in Alpirsbach von 1737 bis 1746. Dies zeugt für hohes Ansehen der Familie Krämer.
Die beschriebenen Verhältnisse lassen den Schluss zu, dass Augustin Schlegel und seine Angehörigen selbst eine angesehene Familie waren. Dafür spricht auch die Tatsache, dass Augustin Schlegels Sohn Johann Gottfried Heinrich 1752 die Tochter eines herzoglich-württembergischen Kammerdirektors ehelichte. Im Hochzeitseintrag seiner Tochter Sybilla Rosina vom 29. September 1767 in Neuenbürg wird Schlegel außerdem als vieljährige[r] bestverdiente[r] Steiger bezeichnet.
oo 1726 Freudenstadt
(Anna) Christiana Schneider
∗ 21.07.1702 in Freudenstadt
+ unbekannt (nach März 1774)
Eltern: Hans Jakob Schneider, 1693 bis 1707 Kronenwirt in Freudenstadt, später Schäufler in Ungarn, und Anna Maria N.N.
Bekannte Kinder:
1Margaretha Christiana Schlegel
≈ 10.03.1728 in Reinerzau
siehe eigene Seite
2Johann Gottfried Heinrich Schlegel
∗ 09.11.1729 in Alpirsbach
siehe eigene Seite
3Johann Christian Salomon Schlegel
∗ 16.01.1732 in Alpirsbach
siehe eigene Seite
4Georg David Antonius Schlegel
∗ 14.01.1734 in Alpirsbach (Zwilling)
+ unbekannt (vor 1747?)
5Simon Gottfried Schlegel
∗ 14.01.1734 in Alpirsbach (Zwilling)
+ unbekannt (vor 1747?)
6Eva Justina Schlegel
≈ 11.02.1735 in Reinerzau
siehe eigene Seite
7Anna Regina Schlegel
≈ 23.01.1737 in Reinerzau
+ unbekannt
8Johann Augustin Schlegel
≈ 06.02.1738 in Reinerzau
siehe eigene Seite
9Georg Jakob Schlegel
≈ 27.04.1740 in Reinerzau
+ unbekannt
10Johann Gottlieb Schlegel
≈ 05.04.1741 in Reinerzau
+ unbekannt
11Sybilla Rosina Schlegel
≈ 09.01.1744 in Reinerzau
siehe eigene Seite
12Immanuel Schlegel
∗ 20.09.1748 in Reinerzau
+ 08.01.1751 in Reinerzau

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Auskunft Pfarramt Johanngeorgenstadt (28.01.2010).
KB Reinerzau, To 1747-1812, S. 19. Siehe auch OSB Reinerzau, Nr. 97c sowie FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 189 und Alpirsbach IV, S. 172.
Auch Heiliger Dreikönigstern oder Dreikönigsstern, die häufigste Schreibweise ist aber die obige.
Vgl. KB Alpirsbach, Ta 1663-1731, Bl. 178v, 185v, 192v, 195r, 195v, 199v, 202v, 204v, 205r, 208r und 212v; KB Alpirsbach, Ta 1732-1804, S. 1f, 7, 9, 26f und 52 sowie KB Reinerzau, Ta 1558-1815, S. 141, 150, 154f, 159, 161, 166 und 174.
Sie erhielt bis Ende März 1774 Almosen aus der Knappschaftsbüchse (HStAS, A 302, Bd. 14857, Bl. 29r). Aus der Zeit danach liegen keine Büchsenrechnungen mehr vor. Ein Todeseintrag oder eine weitere Eheschließung wurde bisher nicht gefunden.
Schäufler: Fruchthändler.
In den Taufeinträgen von Schlegels Kindern (s.u.) wird der Vorname der Mutter mit Christina (3x) oder Christiana (8x) angegeben, der Nachname fehlt, wie damals üblich. Weiterführende Informationen liefern die Einträge zu ihrem Sohn Johann Augustin Schlegel in den Seelen- bzw. Familienregistern von Neubulach. In diesen Einträgen ist der Name seiner Mutter mit Christiana Schneider angegeben, im Familienregister ist zusätzlich ihre Herkunft aus Freudenstadt genannt (KB Neubulach, SR 1778-1783, Neubulach, Berg-Officianten (nach der alphabetischen Ordnung), oSz; KB Neubulach, SR 1783-1820, Spalte 161; KB Neubulach, FR Neubulach I, S. 236). Informationen zur Freudenstädter Familie Schneider sind im OSB Freudenstadt, Nr. S 770 zu finden. Dort ist angegeben, dass die Tochter Anna Christina 1726 einen Bergmann namens Schlegel geheiratet hat. Da die Freudenstädter Kirchenbücher in Folge des alliierten Angriffs vom 16. April 1945 verkohlt sind, können die Daten nicht überprüft und ergänzt werden. Da es weder in Alpirsbach noch in Reinerzau einen Hochzeitseintrag gibt, kann als Ort der Eheschließung Freudenstadt als wahrscheinlich angenommen werden.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 8v.
KB Alpirsbach, Ta 1663-1731, Bl. 178r.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 13v.
Die Hochzeit fand am 25. Februar 1726 statt, siehe KB Alpirsbach, M 1663-1808, E 1663-1808, S. 86.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 13r – 14r, Zitat Bl. 13r.
Engelhardt wird zum ersten Mal als einer der Paten eines am 20. September 1727 getauften Kindes erwähnt, siehe: KB Alpirsbach, Ta 1663-1731, Bl. 189r. Vgl. auch: FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 127.
KB Alpirsbach, M 1663-1808, E 1663-1808, S. 79.
KB Alpirsbach, Ta 1663-1731, Bl. 192v.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 27r.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 25r.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 26r und 26v.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 27v. Bei den genannten Summen ist zu beachten, dass 60 Kreuzer einen Gulden ergaben (und nicht erst 100 Kreuzer).
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 27r. Zur Einschätzung der Kaufkraft dieser und der anderen Summen müssen damalige Preis und Löhne verglichen werden, was aufgrund der Quellenlage nicht einfach ist. Zwischen 1725 und 1759 kostete ein Scheffel (177,18 Liter) Dinkel in Bondorf und Gebersheim (beide Lkr. Böblingen) im Schnitt 2,65 Gulden (fl.), ein Scheffel Hafer 1,75 fl., ein Pferd 33,75 fl., eine Kuh 14,10 fl., ein Schaf 2,15 fl. und ein Schwein 4,90 fl. (Maisch, Andreas: Notdürftiger Unterhalt und gehörige Schranken. Lebensbedingungen und Lebensstile in württembergischen Dörfern der frühen Neuzeit. Stuttgart, Jena, New York, 1992 (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte; 37), S. 38f und 42). Die Bergarbeiterlöhne können den bereits erwähnten Bergrechnungen entnommen werden. Aus der Bergrechnung der Grube Dreikönigstern für das zu obigem Vorfall passende Bergquartal ist zu entnehmen, dass Engelhardt in diesem Quartal 32 Gulden und 30 Kreuzer in 78 Schichten verdient hatte, Kaufmann 13 Gulden und 20 Kreuzer in 40 Schichten (HStAS, A 302, Bd. 15013, Nr. 11, Bl. 3v). Von den anderen bestraften Bergleuten liegen keine Zahlen aus dem Quartal vor.
HStAS, A 302, Bd. 15018, Nr. 29, Bl. 5v; ebd., Bd. 15026, Nr. 64, Bl. 5v; ebd., Bd. 15043, Luciae, Bl. 10r; ebd., Bd. 15044, Trinitatis, Bl. 6v; ebd., Bd. 14857, Bl. 5r; ebd., Bd. 15048, Trinitatis, Bl. 3v.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 36r. Zur Datierung: im Protokoll vom 7. Oktober 1730 steht vor ohngefähr 1/4 Jahr.
Von Gräßlers Verdienst im Jahr 1730 ist nur der aus dem vierten Quartal bekannt. Laut der entsprechenden gemeinsamen Bergrechnung der Gruben Glück Auf und Bau auf Gott erhielt er in besagtem Quartal 26 Gulden für 78 Schichten sowie vier Gulden und 20 Kreuzer für die Aufsicht (HStAS, A 302, Bd. 15074, Luciae, Bl. 4r).
Bube: Schimpfwort, hier vermutlich im Sinne von: unerfahrene Person oder Taugenichts.
Zimmerholz: Grubenausbau aus Holz zu Absicherung von Gängen und Räumen unter Tage.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 36v.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 37r.
Pfeilsticker, Walther: Neues württembergisches Dienerbuch. Bd. 1. Hof, Regierung, Verwaltung. Stuttgart 1957 (Pfeilsticker 1957), § 1965 und FV Alpirsbach, Alpirsbach IV, S. 128.
Pfeilsticker 1957, § 1966.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 44r.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 44v.
Hauer: ein Bergmann, der Erze und Gestein mit Hammer, Meißel u.a. Werkzeugen aus dem Berg löst ("haut").
Lehrhauer: angehender, noch nicht ausgelernter Hauer.
Karrenläufer: ein Bergmann, welcher die abgebauten Erze und andere Dinge in dem Laufkarren (Schubkarre) in der Grube von einem Orte zum anderen oder zu Tage befördert.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 45r und 45v.
KB Alpirsbach, Ta 1732-1804, S. 7 bzw. S. 9.
Haspelknecht: ein Bergmann, welcher den Haspel (Zug- und Hubwinde) bedient.
injurieus: injuriös: beleidigend, ehrenrührig.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 54r, hieraus die Zitate, und KB Alpirsbach, To 1732-1808, S. 29. Der Verdienst von Schrey und Maser im Quartal Luciae 1736 ist in der Bergrechnung der Grube Dreikönigstern mit 23 Gulden und 50 Kreuzern aus 71,5 Schichten bzw. 25 Gulden und 20 Kreuzern aus 76 Schichten angegeben (HStAS, A 302, Bd. 15021, Nr. 44, Bl. 5v).
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 62r. Der Verdienst von Hackenjoß im Quartal Trinitatis 1751 ist nur teilweise bekannt. Laut der entsprechenden Bergrechnung der Grube Dreikönigstern erhielt er 16 Gulden für 40 Schichten (HStAS, A 302, Bd. 15036, Trinitatis, Bl. 4v). Sein Vorname ist ebenfalls der Bergrechnung entnommen.
Incarceration: Einkerkerung, Arrest.
HStAS, A 58 a, Bü. 232, Bl. 65r – 65v, Zitate Bl. 65v.
instituto: Brauch.
casum relapsus: Wiederholungsfall (wörtlich zurückkehrender Fall).
turbatio Sacrorum: Störung des Gottesdienstes.
LKAS, G 241, Nr. 1, oSz (Actum Dom. IX p. Trin. 1759).
vir optim[e] ingenii et morum: ein Mann der besten Fähigkeiten und Sitten.
KB Reinerzau, To 1747-1812, S. 19. Der Pfarrer hatte die Namen der Söhne verwechselt. Nicht Johann Gottfried Heinrich, sondern Johann Christian Salomon war der Sohn in Neuenbürg, vgl. deren Seiten.
HStAS, A 302, Bd. 14890, Nr. 8, Bl. 8r und Bd. 15017 – 15050 (das Diagramm wurde mit www.diagrammerstellen.de erstellt, die Seite existiert nicht mehr). Von der Grube Unverhofftes Glück sind aus der Zeit, zu der Schlegel dort gearbeitet hatte, leider keine Bergrechnungen überliefert.
HStAS, A 302, Bd. 15024, Nr. 53, Bl. 4v. Vgl. ebd., Bd. 15041, Luciae, Bl. 8r.
HStAS, A 302, Bd. 15045, Crucis, Bl. 3r und Wochenzettel 1-4; ebd., Bd. 15045, Luciae, Bl. 3r; ebd., Bd. 15046, Reminiscere, Bl. 3r; ebd., Trinitatis, Bl. 3r; ebd., Crucis, Bl. 3r.
Leider sind von keiner der anderen Gruben in Reinerzau, Alpirsbach, Rötenbach, Schiltach, Sulzbächle oder Christophstal aus dem betroffenen Zeitraum Bergrechnungen überliefert.
HStAS, A 302, Bd. 15020, Nr. 39, Bl. 9v; ebd., Bd. 15021, Nr. 43, Bl. 4r; ebd., Bd. 15022, Nr. 47, Bl. 7v; ebd., Bd. 15027, Nr. 66, Bl. 5r; ebd., Nr. 67, Bl. 5r.
HStAS, A 302, Bd. 15039, Reminiscere, Bl. 7v.
Z.B. HStAS, A 302, Bd. 15018, Nr. 31, Bl. 4r; ebd., Bd. 15021, Nr. 43, Bl. 2r; ebd., Bd. 15025, Nr. 59, Bl. 5r und ebd., Bd. 15032, Nr. 87, Bl. 5r. Wasserkunst: eine mit Wasserkraft betriebene technische Anlage im Bergbau.
Z.B. HStAS, A 302, Bd. 15024 – 15029.
HStAS, A 302, Bd. 15024, Nr. 55, Bl. 4r.
Kunst: Bergmännische Kunst, Gesamtheit aller Maschinen und technischer Anlagen im Bergbau. Hier vermutlich eine mit Wasserkraft betriebene Fördereinrichtung.
Schuh: historisches Längenmaß, in Württemberg 286 mm.
aufschroten: eine (schwere) Last (mit Hilfe einer Schrotleiter) nach oben bewegen.
HStAS, A 302, Bd. 14890, Nr. 8, Bl. 8r.
Vgl. HStAS, A 302, Bd. 15019, Nr. 36, Bl. 4r und ebd. Bd. 15031, Nr. 84, Bl. 5v.
HStAS, A 302, Bd. 14890, Nr. 8, Bl. 8r.
HStAS, A 302, Bd. 15024, Nr. 56, Bl. 6v. Krummer Zapfen = Kurbel zur Umwandlung der Drehbewegung des Wasserrades in eine geradlinige Bewegung, z.B. zum Antrieb der Pumpen- oder der Fahrkunst.
HStAS, A 302, Bd. 15029, Nr. 74, Bl. 5r und ebd., Bd. 15039, Trinitatis, Bl. 7r.
HStAS, A 302, Bd. 15029, Nr. 74, Bl. 5v.
HStAS, A 302, Bd. 15035, Luciae, Bl. 6r.
HStAS, A 281, Bü. 1256, Bl. 36r und 36v. Taufeinträge: KB Reinerzau, Ta 1558-1815, S. 141; KB Alpirsbach, Ta 1663-1731, Bl. 202v und ebd., Ta 1732-1804, S. 2. In der Notiz lautet der Name der Tochter falsch Anna Christiana.
Zubuße: Zahlung eines Bergwerksteilhabers.
HStAS, A 302, Bd. 15025 – 15030, 15033 und 15034.
Kux: Anteil an einem Bergwerk.
Retardat, etwa: Vormerkung für den Entzug des Kuxes.
HStAS, A 302, Bd. 15023 – 15051.
HStAS, A 302, Bd. 14857, Bl. 12r, 14r, 17r, 19v, 21v, 23v, 25r, 28v und 29r.
FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 157.
FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 125 und Alpirsbach IV, S. 33.
FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 179.
FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 212.
KB Alpirsbach, Ta 1663-1731, Bl. 178r, 178v, 185v, 192v, 195v, 199v, 204v, 205r und 212v sowie KB Alpirsbach, Ta 1732-1804, S. 1, 7, 26 und 52. Schlegels Vorname wird hier teilweise auch mit Augustus, Johann August oder Johann Augustinus angegeben.
FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 150 und Alpirsbach IV, S. 94.
KB Alpirsbach, Ta 1663-1731, Bl. 195r und 208r sowie KB Alpirsbach, Ta 1732-1804, S. 9.
Pochsteiger: Aufsichtsführender in einem Pochwerk, in dem Erze mit Maschinen zerkleinert wurden.
FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 190.
FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 192.
1738 wird als Pate ein Christoph Schlaich, Biersieder in Alpirsbach angegeben. Da es laut FV Alpirsbach, Alpirsbach III, S. 189 einen solchen nicht gab, wird angenommen, dass der Vorname Christoph falsch ist und der richtige Stephan lautet.
KB Reinerzau, Ta 1558-1815, S. 141, 150, 154f, 159, 161, 166 und 174; KB Alpirsbach, Ta 1663-1731, Bl. 202v und KB Alpirsbach, Ta 1732-1804, S. 2 und 27.
https://www.wkgo.de/personen/suchedetail?sw=gnd:GNDPFB4565.
KB Reinerzau, Ta 1558-1815, S. 141, 150, 154f, 159, 161, 166 und 174; KB Alpirsbach, Ta 1663-1731, Bl. 202v und KB Alpirsbach, Ta 1732-1804, S. 2 und 27.
Pfeilsticker 1957, § 1965 und FV Alpirsbach, Alpirsbach IV, S. 160.
https://www.wkgo.de/wkgosrc/pfarrbuch/cms/index/2839.
Siehe dessen Seite.
KB Neuenbürg, M 1720-1805, E 1720-1805, Bl. 27r.
KB Alpirsbach, Ta 1732-1804, S. 27. In ihrem Taufeintrag sind die Zwillinge jeweils mit einem Kreuz markiert. Dies könnte ein Hinweis sein, dass ihr Tod dem (späteren) Schreiber bekannt war und die Zwillinge bereits früh gestorben sind. Dies kann jedoch aufgrund der schlechten Quellenlage in Reinerzau (siehe Einleitung), wohin die Familie Schlegel 1735 gezogen war, nicht überprüft werden. Aufgrund dieser Umstände ist ein ebenfalls früher Tod von drei anderen Geschwistern nicht auszuschließen. Dass auch in den genannten Bergrechnungen keine weiteren Söhne Schlegels erwähnt werden, legt diesen Schluss nahe.
KB Reinerzau, Ta 1558-1815, S. 154.
KB Reinerzau, Ta 1558-1815, S. 159.
KB Reinerzau, Ta 1558-1815, S. 161.
KB Reinerzau, Ta 1558-1815, S. 174 bzw. KB Reinerzau, To 1747-1812, S. 4.